Schneider Verwaltungsgesellschaft mbH
Osterhofener Straße 12
93055 Regensburg
Telefon: 0941 6009 650
Telefax: 0941 6009 6599
E-Mail: info@schneider-verwaltung.de
Nachfolgend haben wir Ihnen einige wichtige Formulare (pdf-Dokumente) zusammengestellt, die Sie downloaden (Zum Anzeigen und Downloaden bitte das jeweilige Formular anklicken)und ausdrucken können. Bitte laden Sie das entsprechende Formular herunter und füllen es im Anschluss aus.
Sie können uns die ausgefüllten Formulare gerne per Post, E-Mail info@hvschneider.de oder Fax -99 zukommen lassen.
Vielen Dank.
Wer liest den Strom ab?
Bitte mit dem zuständigen Hausmeister einen Termin vereinbaren, da der Hausmeister den Schlüssel für den Technikraum besitzt und somit den Strom zum Mieterein und /-auszug ablesen kann.
Ist ein Schaden innerhalb der Wohnung aufgetreten?
Sofern Sie Mieter sind, bitten wir Sie sich an den Eigentümer zu wenden. Sofern Sie Eigentümer sind, bitten wir uns alles schriftlich mit Bildern zukommen zu lassen.
Funktioniert die Heizung nicht mehr?
Bitte alle Heizkörper erstmals entlüften. Sofern Sie dann dennoch nicht warm wird, bitten wir Sie uns zu kontaktieren.
Soll ein Schlüssel nachgemacht werden?
Bitte uns schriftlich per E-Mail info@hvschneider.de mitteilen, damit wir eine Genehmigung erstellen können.
Ist ein Schlüssel verloren gegangen?
Das bitte einmal Ihrer privaten Haftpflichtversicherung und uns der zuständigen Hausverwaltung mitteilen. Ist der Schlüssel objektnah verloren gegangen? Ist auf dem Schlüsselbund eine Adresse oder ähnliche objekthinweisende Anhänger angehängt? Wir bitten Sie uns alle notwendigen Daten weiter zu übermitteln, um jegliche Gefahr auszuschließen.
Wird ein neuer Handsender benötigt?
Bitte uns schirftlich per E-Mail info@hvschneider.de mitteilen, damit wir eine Genehmigung erstellen können.
Gewährleistungsmangel bei Neubauten:
Ist ein Gewährleistungsmangel innerhalb der Wohnung aufgetreten?
Sofern Sie Mieter sind, bitten wir Sie sich an den Eigentümer zu wenden. Sofern Sie Eigentümer sind, bitten wir Sie ein Mangelformular auszufüllen und an den Bauträger, und uns in cc zu nehmen, zu versenden.
Ist ein Gewährleistungsmangel im Gemeinschaftseigentum aufgetreten?
Wir bitten Sie es dem Hausmeister oder uns der Hausverwaltung zu informieren und wir können daraufhin ein Mangelformular an den Bauträger weiterleiten.